Als Zusammenschluss der sächsischen Filminstitutionen, Festivals, Verbände und Vereine se­hen wir im Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2027/28 eine ernsthafte Gefährdung der Filmkultur im Freistaat. Die vorgesehenen Kürzungen treffen nicht nur einzelne Projekte oder Ein­richtungen, sondern stellen eine kulturelle Infrastruktur infrage, die über Jahrzehnte mit öffent­lichen Mitteln aufgebaut wurde und heute weit über die Landesgrenzen hinaus wirkt.

Besonders unverständlich ist dies vor dem Hintergrund, dass der Freistaat Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2027/28 den größten Etat seiner Geschichte plant. Filmkultur ist nicht nur Kultur- und Bildungspolitik, sondern auch ein Beitrag zur Standortentwicklung. Sie stärkt die Kreativwirtschaft und trägt zur Attraktivität des Freistaates als Kultur- und Wirt­schaftsstandort bei. Ein Rekordhaushalt sollte Raum für Zukunftsinvestitionen schaffen – nicht gewachsene kulturelle Strukturen abbauen.

Stattdessen geraten ausgerechnet jene Einrichtungen und Programme unter Druck, die kul­tu­relle Teilhabe auch außerhalb der großen Städte ermöglichen, demokratische Bildung fördern, das audiovisuelle Erbe bewahren und Sachsen als Film- und Kulturstandort sichtbar machen. Film ist eine der zugänglichsten und publikumsstärksten Kulturformen und erreicht Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, Lebensrealitäten und gesellschaftlicher Hintergründe. Gerade deshalb ist Filmkultur ein unverzichtbarer Bestandteil kultureller Teil­habe im Freistaat Sachsen. Diese Bedeutung wird durch den vorliegenden Haushaltsentwurf infrage gestellt.

Vorgesehen sind Kürzungen bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, im Bereich der kulturellen Bildung, beim Landesprogramm zur Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sach­sen (SAVE) und der Cinémathèque Leipzig, die Streichung von film.land.sachsen sowie pau­schale Kürzungen bei Empfängern der institutionellen Förderung. Betroffen ist damit eine viel­fältige und eng vernetzte Filmlandschaft, die Sachsen weit über die Landesgrenzen hinaus als Film- und Kulturstandort sichtbar macht. Die geplanten Einsparungen verstärken sich ge­gen­seitig und schwächen damit die Leistungsfähigkeit der gesamten Filmkultur in Sachsen.

Bereits heute stehen viele Einrichtungen durch den seit Jahren fehlenden Inflations­ausgleich unter Druck. Weitere Kürzungen verschärfen die bereits bestehenden prekären Arbeitsbedin­gungen und gefährden nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Möglichkeit, zu­sätzliche Dritt­mittel einzuwerben und Eigenmittel zu erwirtschaften.

Gerade die geplanten Kürzungen im Bereich der kulturellen Bildung und Filmvermittlung hätten weitreichende Folgen. Filmvermittlung stärkt Medienkompetenz, kulturelle Teilhabe und die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie. Sie befähigt Menschen, die vielen Bilder und audiovisuellen Inhalte unserer Zeit kritisch einzuordnen – eine Schlüsselkompetenz in Zeiten von Desinformation, KI-generierten Medieninhalten und zunehmender gesellschaftlicher Pola­risierung.

Besonders betroffen wäre der ländliche Raum, in dem kulturelle Angebote vielerorts ohnehin schon weniger verfügbar sind. Mit film.land.sachsen entfällt nach jetzigem Stand des Haushaltsplans ein Projekt, das seit vielen Jahren Filmkultur in sächsische Regionen ohne Kinozugang bringt und dort den Menschen kulturelle Teilhabe sowie den gesellschaftlichen Austausch über Film ermöglicht. Der Wegfall dieses Angebots widerspricht dem Ziel gleichwertiger kultureller Lebensverhältnisse.

Der Erhalt des audiovisuellen Kulturerbes steht ebenfalls auf dem Spiel. Kürzungen bei SAVE gefährden die Digitalisierung und Sicherung historischer Filmbestände. Was nicht zeitnah ge­sichert wird, kann durch den schnellen Verfall einiger Medienträger unwiederbring­lich ver­loren gehen. Damit würden wichtige historische Belege sächsischer Filmkultur ver­schwinden. Die im Haushalt vorgesehenen Einschnitte bei der Cinémathèque Leipzig bedro­hen darüber hinaus eine bundesweit anerkannte Institution, deren Arbeit für Film­geschichte, Forschung, Vermittlung und kulturelle Infrastruktur von herausragender Bedeu­tung ist.

Die oben genannten Kürzungen schwächen die Filmkultur in Sachsen und schränken die Handlungsspielräume der Institutionen erheblich ein. Wir appellieren daher an die Abgeord­neten des Sächsischen Landtags und an die Staatsregierung, den Haushaltsentwurf im parla­mentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Für eine zukunftsfähige Film­kultur in Sachsen fordern wir:

  • den Erhalt des Fördervolumens der institutionellen Förderung mindestens auf dem Niveau des Doppelhaushalts 2025/26,
  • die Finanzierung von film.land.sachsen mindestens in Höhe der bisherigen Förderung,
  • die Rücknahme der Kürzungen bei SAVE und der Cinémathèque Leipzig,
  • keine Kürzungen bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen,
  • den Erhalt und die Stärkung der kulturellen Bildung, der Filmvermittlung sowie der Inklusionsförderung,
  • eine verlässliche Dynamisierung der institutionellen Förderung entsprechend der Kos­tenentwicklung.

Film ist Kunst, kulturelles Gedächtnis, Bildungsauftrag und demokratischer Diskurs zugleich. Die sächsische Filmlandschaft hat über viele Jahre hinweg leistungsfähige Strukturen aufge­baut, die einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur demokratischen Teil­habe und zur Attraktivität des Freistaates leisten. Wer diese Strukturen schwächt, gefähr­det nicht nur einzelne Einrichtungen, sondern die Zukunft einer lebendigen Filmkultur in Sachsen. Die Entscheidung über diesen Haushalt ist deshalb auch eine Entscheidung darüber, welchen Stellenwert Film und Kultur künftig im Freistaat haben sollen.

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