Ergänzende kulturelle Filmförderung
Die finanziellen Mittel, die die SLM im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung zur Verfügung stellt, unterstützen innovative und interessante Projekte im Kurzspiel-, Dokumentar- und Animationsfilm.
Ziel der Förderung ist es, vor allem junge Filmemacher aus dem Freistaat auf ihrem Weg zum professionell produzierten Film zu unterstützen und kulturelle Qualität bzw. Experimentelles zu fördern. Die Auswahl der förderwürdigen Filmprojekte wird quartalsweise durch den Medienrat der SLM vorgenommen, der auf Empfehlungen einer Bewertungskommission zurückgreift.
Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM rd. 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung basiert auf § 28 Sächsisches Privatrundfunkgesetz, wonach der SLM eine ergänzende kulturelle Filmförderung ermöglicht wird. Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert. Die ergänzende kulturelle Filmförderung wird für Filmproduktionen gewährt, die für die Verbreitung im Fernsehen geeignet sind.
Antragsstellung: laufend