Bis zum 30. November können sich deutsche Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 7:00 Minuten für den SHORT TIGER AWARD bewerben, die in besonderer Weise für einen Einsatz als Vorfilm auf der Kinoleinwand geeignet sind.

Eine Expert:innenjury entscheidet über bis zu fünf Preisträgerfilme und die Vergabe von Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 Euro, zweckgebunden an die Vorbereitung oder Herstellung eines neuen Films.

Die SHORT TIGER Gewinner:innen werden im Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Eine Präsentation der Filme vor Kinobetreiber:innen soll bei Fachveranstaltungen im kommenden Jahr erfolgen.

Das Einreichungsformular und weitere Details zur Ausschreibung sind auf der Website der AG Kurzfilm veröffentlicht.