Der Deutsche Kurzfilmpreis geht in eine neue Runde. Bis zum 15. Mai können Vorschläge für die
diesjährige Auszeichnung eingereicht werden. Dabei gibt es zwei wichtige Neuerungen.

Zum einen können Filmschaffende ihre Filme ab sofort selbst einreichen. Die Einreichung muss jedoch
durch zum Vorschlag berechtigte Stellen, wie Verbände und Einrichtungen des deutschen Films,
nachgewiesen werden! Hier zu könnt euch gern an uns wenden. Eine Übersicht aller vorschlagsberechtigten Stellen findet ihr hier.

Zum anderen erfolgt die Bewerbung ausschließlich digital über das Bundesportal, wofür eine
Authentifizierung erforderlich ist. Sofern noch keine entsprechenden Authentifizierungsmöglichkeiten
bestehen, muss das Entsprechende frühzeitig bei den dafür zuständigen Stellen beantragt werden.

Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren sind im Bewerbungsportal veröffentlicht.