Minister Schenk: »Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation unserer sächsischen Kinos.«
Dresden (21. September 2021) – Sachsen wird sich am Zukunftsprogramm Kino der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) beteiligen. Das hat heute (21. September 2021) das sächsische Kabinett beschlossen. Insgesamt werden vom Freistaat für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 je 250.000 Euro als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt.
»Das Zukunftsprogramm Kino bietet die Chance, den Kulturort Kino im Freistaat Sachsen, gerade auch außerhalb von Ballungsgebieten zu stärken. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land«, betonte Medienminister Oliver Schenk.
Mit der Förderung aus dem Zukunftsprogramm werden die Kinos in Sachsen bei der Finanzierung von Investitionen unterstützt. Aufgrund der wachsenden Konkurrenz durch Streaming-Dienste und Medienplattformen sollen die Kinos in die Lage versetzt werden, ihre Stärken besser herausstellen zu können.
»Das Kino ist ein kultureller und sozialer Ort, der Menschen aller Bevölkerungsgruppen zusammenbringt und so einen Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog auch jenseits der großen Städte leistet. Durch Corona und die wachsende Konkurrenz der Streaming-Dienste und Medienplattformen im Netz sind die Kinos doppelt in die Zange genommen worden. Das Zukunftsprogramm Kino ist ein wichtiger Schritt, um die Situation unserer sächsischen Kinos zu verbessern«, so Schenk.
Die Förderung ermöglicht unter anderem Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem SARS-CoV-2-Virus, die Verbesserung der Barrierefreiheit und die Modernisierung der Projektions- und Tontechnik. Erfasst sind auch Investitionen in eine Aufwertung der Ausstattung der Besucherbereiche sowie energieoptimierte Heiz- und Lüftungsanlagen sowie nachhaltiges Wasser- und Verpackungsmanagement (Grünes Kino).
Förderberechtigt sind ortsfeste Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, die ihren Sitz in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern haben oder sich durch ein besonderes Engagement für die Kinokultur auszeichnen.
Antrags- und Bewilligungsstelle für das Zuwendungsverfahren ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Quelle:
Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei vom 21.09.2021, 13:32 Uhr
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